Werden ausländische gemeinnützige Einrichtungen im Inland im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder Gewerbebetriebs tätig und dienen die erzielten Überschüsse der Verwirklichung gemeinnütziger Ziele, stelle sich die Frage, ob der Freibetrag für begünstigte Zwecke auch von diesen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden könne. Kühbacher sucht eine konsistente Lösung vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und des Unionsrechts.