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Keine gesetzliche Grundlage für Steuererklärungspflicht und Körperschaftsteuervorauszahlungen von Körperschaften (Müller, SWK 16-17/2020, S. 912)

Artikelrundschau Juni 2020Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/559ÖStZ 2020, 443 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Für die Veranlagung und Entrichtung der KSt sind die Vorschriften des EStG sinngemäß anzuwenden. In den §§ 39-46 EStG finden sich Vorschriften über die Veranlagung und Entrichtung der ESt, nicht jedoch der KSt. Es handle sich um ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers, das dazu führe, dass für die Steuererklärungspflicht von Körperschaften sowie für die Verpflichtung zur Entrichtung von KSt-Vorauszahlungen keine explizite gesetzliche Grundlage existiere.

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