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Rs AURES Holding: Kein Import ausländischer Verluste (EuGH bestätigt VwGH) (Fuchs, ÖStZ 2020/406, S. 331)

Artikelrundschau Juni 2020Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/557ÖStZ 2020, 443 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

IZm finalen Verlusten werde ua die Frage diskutiert, inwieweit der Import ausländischer Verluste aus der Zeit vor der Sitzverlegung einer Gesellschaft betroffen sei. Mit dem Urteil in der Rs AURES Holdings a.s. habe der EuGH nunmehr Klarheit geschaffen.

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