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Wann sind Umgründungen nach dem EU-Meldepflichtgesetz zu melden? (Gatterer, ÖStZ 2020/405, S. 326)

Artikelrundschau Juni 2020Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/556ÖStZ 2020, 443 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Zum EU-MPfG seien weiterhin viele Punkte ungeklärt. Insb die Frage, ob eine Meldung nach dem EU-MPfG notwendig ist oder nicht, sei oft unklar. Eine solche Meldung solle auf Fälle reduziert werden, die ein echtes Risiko der Steuervermeidung darstellen. Ansonsten würden die Berater aufgrund der Sanktionsbestimmungen des EU-MPfG jede Umgründung melden müssen und die österr Finanzverwaltung mit einem hohen Aufkommen von Meldungen konfrontiert sein.

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