vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internetplattformen und umsatzsteuerrechtliche Leistungszurechnung am Beispiel Airbnb (Zechner, ÖStZ 2020/366, S. 300)

Artikelrundschau Juni 2020Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/543ÖStZ 2020, 442 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Über Internetplattformen können Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn angeboten und in Anspruch genommen werden. Die konkrete Einordnung des Plattformbetreibers als Eigenhändler, Besorger, Vermittler oder Erbringer einer elektronischen Dienstleistung sei davon abhängig, ob er nach außen zu erkennen gibt, für einen anderen tätig zu sein. Die Leistungsortregel für elektronische Dienstleistungen schere alle elektronischen Dienstleistungen über einen Kamm und stelle nicht auf den Inhalt der Leistung ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!