Die Autorin geht der Frage nach, ob Umsätze aus der Veräußerung von Waren, die aus Lebensmitteln (insb Süßigkeiten) und sogenannten "Non-Food-Artikeln" (insb Spielzeug) bestehen, mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz zu versteuern sind, oder ob es zu einer Besteuerung der einzelnen Warenlieferungen mit den auf diese Gegenstände entfallenden Steuersätzen kommt.