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Keine Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO mangels Einwendungen im Festsetzungsverfahren (Schohaj, BFGjournal 6/2020, S. 263)

Artikelrundschau Juni 2020(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/542ÖStZ 2020, 441 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Seite 441


Im Hinblick auf den subsidiären Charakter von § 48 BAO lägen Maßnahmen zur Vermeidung einer allfälligen Doppelbesteuerung im Verantwortungsbereich des Abgabepflichtigen. Eine unilaterale Entlastung lasse sich im Falle des Versäumnisses, im Zuge des Festsetzungsverfahrens (insb im Beschwerdeverfahren) entsprechende Einwendungen vorzubringen, nicht rechtfertigen.

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