Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 21./22. 4. 2020 den Referentenentwurf für ein Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) vorgelegt. Dieses Gesetz sei Bestandteil des Koalitionsvertrags und intendiere die Abkehr vom Opportunitätsprinzip, die Erhöhung der derzeitigen Obergrenze für Bußgelder und die Schaffung neuer Regelungen für sogenannte "Internal Investigations". Im Beitrag werden die Schwerpunkte des in D geplanten Gesetzes dargestellt. In Ö sei die eigenständige strafrechtliche Verantwortung von Verbänden nach einem vergleichbaren Konzept 2006 durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingeführt worden.