Die genauere Analyse des Kennzeichens für Verlustnutzungsmodelle zeige, dass noch zahlreiche Fragen zu den Meldepflichten nach EU-MPfG ungeklärt seien. Da der Wortlaut der Bestimmung weit gehalten werde, seien die Grenzen des Kennzeichens schwer greifbar. Es sei davon auszugehen, dass in einem Erlass des BMF die Ansicht der österr Finanzverwaltung zu diesen Interpretationsfragen noch deutlicher zum Ausdruck kommen werde.