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Zweifelsfragen zum Kennzeichen für Verluste in § 6 Z 4 EU-Meldepflichtgesetz (Spies/Wöhrer, SWI 6/2020, S. 292)

Artikelrundschau Juni 2020Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/539ÖStZ 2020, 441 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Die genauere Analyse des Kennzeichens für Verlustnutzungsmodelle zeige, dass noch zahlreiche Fragen zu den Meldepflichten nach EU-MPfG ungeklärt seien. Da der Wortlaut der Bestimmung weit gehalten werde, seien die Grenzen des Kennzeichens schwer greifbar. Es sei davon auszugehen, dass in einem Erlass des BMF die Ansicht der österr Finanzverwaltung zu diesen Interpretationsfragen noch deutlicher zum Ausdruck kommen werde.

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