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Einführung eines rechtsformunabhängigen Verlustrücktrags im EStG und KStG durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Steuerrecht aktuellKatharina Geweßler, MSc (WU), BSc (WU), LLB (WU), StB/Franziska Uedl, MSc (WU)ÖStZ 2020/520ÖStZ 2020, 413 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) hat zum Ziel, Österreich aus abgabenrechtlicher Sicht gestärkt aus der COVID-19-Krise zu bringen.11 ErlRV 287 BlgNR 27. GP 1. Mit Beschluss vom 7. 7. 2020 (RV 287 BlgNR 27. GP ) normierte der Gesetzgeber darin befristet für das Jahr 2020 neben anderen Maßnahmen einen Verlustrücktrag für den betrieblichen Bereich. Der vorliegende Beitrag erörtert die neue Regelung sowie damit verbundene Zweifelsfragen.22Die Autorinnen danken Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler herzlich für die kritische Durchsicht und die wertvollen Anregungen zum Beitrag.

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