Durch die nun erfolgte Änderung der Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 werden für von der COVID-19-Krise besonders betroffene Gastronomiebetriebe durch eine Ausweitung der Pauschalierung steuerliche Erleichterungen geschaffen, siehe auch ÖStZ 2020/324. Weiters werden das Grundpauschale ausgeweitet und das Mobilitätspauschale erhöht. Dabei werden Betriebe in kleineren Gemeinden besonders begünstigt. Hinsichtlich der Einwohnerzahl der Gemeinde wird die online verfügbare, von der Statistik Austria ermittelte Bevölkerungszahl herangezogen. Der Höchstbetrag des Energie- und Raumpauschales wird an die höhere Umsatzgrenze angepasst: