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Reparatur der PLAB: Rückübertragung der SV-Prüfungskompetenz an die Österreichische Gesundheitskasse

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/518ÖStZ 2020, 411 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Am Rande der Kassenreform wurde beschlossen, die Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben und Beiträge mit 1. 1. 2020 beim Finanzministerium zu bündeln. Der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde zwar ein Anforderungsrecht auf Sozialversicherungsprüfungen eingeräumt, eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Prüforganen hat sie aber nicht. Damit kann sie auf Art und Umfang der Ermittlungen so gut wie keinen Einfluss nehmen, hat der VfGH bereits vergangenen Dezember (siehe ÖStZ 2020/1) festgestellt und die entsprechenden Gesetzespassagen mit Wirksamkeit 30. 6. 2020 aufgehoben.

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