Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung etablierte sich die zielgerichtete Werbung als bedeutendes und lukratives Geschäftsmodell. Die Autoren widmen sich den Fragestellungen iZm der bilanzsteuerlichen Behandlung von Datensätzen, auf denen dieser Geschäftszweig aufbaut. Derartige Datensätze seien nach den allgemeinen Grundsätzen als unkörperliche Wirtschaftsgüter einzustufen.