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Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG und deren steuerliche Auswirkungen (Rzeszut/Predota, RdW 2020/232, S. 282)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/418ÖStZ 2020, 347 Heft 12 v. 29.6.2020

Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 2 KStG wirke sich in sieben Veranlagungsjahren aus, obwohl sie dem Grunde nach im ersten Jahr "wurzle". Solle eine Teilwertabschreibung zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden - etwa weil sie zu Unrecht vorgenommen wurde -, stelle sich die Frage, ob nachträglich eine zum "Wurzeljahr" abweichende Anpassung der Teilwertabschreibung vorgenommen werden könne. Aus einer neuen Entscheidung des VwGH ließen sich diesbezüglich interessante Erkenntnisse ableiten.

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