Schäden im Betriebsvermögen können Ersatzleistungen eines Schädigers, Versicherers, Katastrophenfonds etc auslösen. Beiser sucht systematisch und teleologisch konsistente Lösungen im Sinn des Sachlichkeitsgebotes, wie solche Ersatzleistungen in der Rechnungslegung und in den Ertragsteuern zu erfassen sind.