Die juristische Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften habe gerade erst begonnen. Dabei gehe es um die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Der dadurch der Staatskasse entstandene Schaden werde auf 7,2 Mrd € geschätzt. Nunmehr lägen erste gerichtliche Entscheidungen vor. Im Beitrag werden die Hintergründe der Entscheidungen vorgestellt und einer ersten Würdigung unterworfen. Es zeige sich, dass noch viele Fragen nicht abschließend geklärt seien.