Seite 313
In den Aussagen zur Rs X fänden sich Anzeichen, dass der EuGH die sinngemäße einheitliche Anwendung der in der Rsp entwickelten Kriterien zu Anti-Missbrauchsklauseln im gesamten Ertragsteuerrecht bejahe.
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In den Aussagen zur Rs X fänden sich Anzeichen, dass der EuGH die sinngemäße einheitliche Anwendung der in der Rsp entwickelten Kriterien zu Anti-Missbrauchsklauseln im gesamten Ertragsteuerrecht bejahe.