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Kfz-Nutzung beim Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Sachbezug (Stöckelmaier, SWK 7/2020, S. 361)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/335ÖStZ 2020, 290 Heft 10 v. 29.5.2020

Erstmalig ab der Veranlagung für 2018 bestehen aufgrund der Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern zwei Möglichkeiten der Erfassung des geldwerten Vorteils für die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kfz für privat veranlasste Fahrten zu benützen.

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