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Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers (Purkarthofer, SWK 7/2020, S. 359)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/334ÖStZ 2020, 290 Heft 10 v. 29.5.2020

Im allgemeinen Wirtschaftsleben stelle es keine Seltenheit dar, dass GmbH-Gesellschafter Bürgschaften zugunsten ihrer Gesellschaft eingehen müssten. Das BFG habe sich eingehend mit der Frage befasst, ob Aufwendungen, die aus einem derartigen Bürgschaftsverhältnis resultieren, als außergewöhnliche Belastungen oder als (nachträgliche) Werbungskosten abgesetzt werden könnten.

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