Der Gesetzgeber habe eine neue Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen. Hierbei differenziere er mehrfach zwischen der neuen Gewinnpauschalierung und der bereits bestehenden Basispauschalierung. Aus diesem Grund liege der Fokus des Beitrages auf der Darstellung der neuen Pauschalierungsmöglichkeit vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Aspekte. Es zeige sich, dass der Gesetzgeber eine Regelung getroffen habe, die durch verwaltungsökonomische Überlegungen nicht sachlich gerechtfertigt werden könne.