Der VwGH1 (v)erkennt ein Inkrafttreten der Änderungen des EAVG durch das BBG 2011 am 1. 2. 2011. Fragen verfassungs- und europarechtlicher Natur bleiben jedoch offen.
Der VwGH1 (v)erkennt ein Inkrafttreten der Änderungen des EAVG durch das BBG 2011 am 1. 2. 2011. Fragen verfassungs- und europarechtlicher Natur bleiben jedoch offen.