Der Beitrag untersucht mittels Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland die einkommensteuerliche Behandlung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Eine konsistente Realisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips in Form des subjektiven Nettoprinzips in der Einkommensteuer ist das Ziel dieses Rechtsvergleichs. Das Leistungsfähigkeitsprinzip in Form des objektiven und subjektiven Nettoprinzips erweist sich als Dreh- und Angelpunkt einer Berücksichtigung von Behinderungen und sonstigen außergewöhnlichen Belastungen.