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Sonstige Einkünfte nach § 29 EStG - eine Analyse des Status quo und ein Vorschlag de lege ferenda

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2020/328ÖStZ 2020, 272 Heft 10 v. 29.5.2020

Die umfassende Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschließlich realisierten Wertsteigerungen und Derivaten und die neue Immobilienbesteuerung im Privat- und Betriebsvermögen verengen den Anwendungsraum für "sonstige Einkünfte". Eine Analyse des Status quo führt zu einem Reformvorschlag de lege ferenda.

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