Die umfassende Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen einschließlich realisierten Wertsteigerungen und Derivaten und die neue Immobilienbesteuerung im Privat- und Betriebsvermögen verengen den Anwendungsraum für "sonstige Einkünfte". Eine Analyse des Status quo führt zu einem Reformvorschlag de lege ferenda.