Die Besteuerung der Körperschaften öffentlichen Rechts in der Umsatzsteuer knüpfte bisher sowohl im deutschen als auch im österreichischen Umsatzsteuerrecht an den körperschaftsteuerrechtlichen Begriff des Betriebes gewerblicher Art an. Angesichts eines nunmehr diesbezüglich vollzogenen Systemwechsels in Deutschland soll mit dem vorliegenden Beitrag das teilweise komplexe Zusammenspiel zwischen Unionsrecht und nationaler (österreichischer) Rechtslage aufgezeigt und damit auch ein Anstoß für allfällige Reformüberlegungen in Österreich gegeben werden.