Am 11. 2. 2020 veröffentlichte die OECD ihren Bericht über Verrechnungspreisgrundsätze für Finanztransaktionen, in dem sie sich zum ersten Mal der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei derartigen Geschäftsfällen widmet. Der Bericht wird als Kap X in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien Eingang finden und ist im Kontext der BEPS-Aktionspunkte 4 und 8-10 zu sehen, welche Maßnahmen für die Vermeidung von Gewinnverkürzungen und -verschiebungen im Zusammenhang mit Finanztransaktionen erforderten. Die OECD behandelt in ihrem Bericht verschiedene Aspekte von Verrechnungspreisfragen in Zusammenhang mit unterschiedlichen Finanztransaktionen, wie zB Konzerndarlehen, Cash-Pooling-Vereinbarungen, Garantien und konzerninterne Versicherungsleistungen, und will so zu einer einheitlichen Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes beitragen. Die österreichische Finanzverwaltung folgt grundsätzlich den OECD-Verrechnungspreisleitlinien, weshalb die Ausführungen zu Finanztransaktionen auch für die Ermittlung der Verrechnungspreise in Österreich relevant sind.