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OECD-Verrechnungspreisgrundsätze für Finanztransaktionen

Info aktuellInternationales SteuerrechtBearbeiterin: Veronika DaurerÖStZ 2020/326ÖStZ 2020, 264 Heft 10 v. 29.5.2020

Am 11. 2. 2020 veröffentlichte die OECD ihren Bericht über Verrechnungspreisgrundsätze für Finanztransaktionen, in dem sie sich zum ersten Mal der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei derartigen Geschäftsfällen widmet. Der Bericht wird als Kap X in die OECD-Verrechnungspreisleitlinien Eingang finden und ist im Kontext der BEPS-Aktionspunkte 4 und 8-10 zu sehen, welche Maßnahmen für die Vermeidung von Gewinnverkürzungen und -verschiebungen im Zusammenhang mit Finanztransaktionen erforderten. Die OECD behandelt in ihrem Bericht verschiedene Aspekte von Verrechnungspreisfragen in Zusammenhang mit unterschiedlichen Finanztransaktionen, wie zB Konzerndarlehen, Cash-Pooling-Vereinbarungen, Garantien und konzerninterne Versicherungsleistungen, und will so zu einer einheitlichen Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes beitragen. Die österreichische Finanzverwaltung folgt grundsätzlich den OECD-Verrechnungspreisleitlinien, weshalb die Ausführungen zu Finanztransaktionen auch für die Ermittlung der Verrechnungspreise in Österreich relevant sind.

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