In letzter Zeit komme es vermehrt zu Betriebsübertragungen in der Generationenfolge und damit oft zu Liegenschaftsübertragungen. Insb in der Hotellerie und im Gastgewerbe erfolge neben der Übertragung von betrieblichen Liegenschaften meist eine parallele Übertragung von privaten Liegenschaften. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ergäben sich daraus oft unvermutete Fragestellungen.