"Lootboxen" seien virtuelle Schatzkisten, die innerhalb von Online-Videospielen erbeutet oder entgeltlich erworben werden könnten und eine bestimmte Anzahl an zufällig generierten virtuellen Gegenständen enthielten. Der Videospielalgorithmus entscheide zufallsabhängig, welche "Qualitätsklasse" an virtuellen Gütern (etwa gewöhnliche oder seltene virtuelle Güter) der Spieler aus der Lootbox erhielte. Die erlangten virtuellen Güter könnten vielfach auf Online-Börsen vom Videospielhersteller selbst oder von Drittanbietern gehandelt werden. Im Beitrag wird untersucht, ob vom Videospiel separat und entgeltlich erworbene Lootboxen nach der heutigen Rechtslage dem ö Glücksspielmonopol und damit der Konzessions- bzw Glücksspielabgabe in Ö unterliegen können.