Beginnend mit einem Erkenntnis im September 2017 und insb mit einem im
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April 2018 ergangenen Erkenntnis habe der VwGH die Kehrtwende der jüngeren, strengen BFG-Judikatur zur Unterscheidung von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer zur Bemessung der Bestandvertragsgebühr insoweit bestätigt, indem er die zugrunde liegenden Entscheidungen des BFG nicht wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben habe. Die Autoren analysieren die Auswirkungen der beiden VwGH-Entscheidungen näher.