Finanzvergehen sind keine Kavaliersdelikte: Es sind - besonders bei Vorsatz - hochgradig sozialschädliche Vermögensdelikte begangen an der Solidargemeinschaft aller Steuerzahler und am gesamten Staatsvolk. Mit dem - im europäischen Vergleich liberalen - Rechtsinstitut der Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) gewährt der Gesetzgeber dem Finanzstraftäter die Möglichkeit zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. In seinem Erkenntnis vom 10. 10. 2018, E 2751/2018, hat der VfGH erstmals grundlegende Aussagen zur Selbstanzeige getroffen. Der Beitrag untersucht die kriminalpolitische Wertigkeit der Selbstanzeige und schließt mit einer Würdigung des Erkenntnisses.