Die mit dem JStG 2018 eingeführte begleitende Kontrolle ("Horizontal Monitoring") - als Alternative zur Außenprüfung ab 2019 - sieht als wesentlichste Grundlage ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Wirtschaftstreuhänder überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und laufendem Kontakt mit der Abgabenbehörde vor; die Abgabenbehörde kontrolliert nicht nachträglich, sondern begleitet den Unternehmer und steht mit ihm im wechselseitigen Dialog. Die klassische Außenprüfung im Nachhinein bleibt somit erspart, allfällige Fragen bzw Probleme können solcherart zeitnah gelöst und so die Rechtsrichtigkeit und Rechtzeitigkeit der Abgabenerhebung sichergestellt werden.