Mit dem JStG 2018 wurde in § 10a KStG ab 2019 die in Art 7 und 8 ATAD vorgesehene Hinzurechnungsbesteuerung für noch nicht ausgeschüttete, niedrig besteuerte Passiveinkünfte einer ausländischen Körperschaft der beherrschenden Körperschaft umgesetzt und gleichzeitig der Methodenwechsel für Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen und "qualifizierten" Portfoliobeteiligungen "modifiziert". Die VO - Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften (siehe Kanduth-Kristen in ÖStZ 2019/127) konkretisiert die nähere Vorgehensweise im Hinblick auf die Beurteilung des Vorliegens einer "schädlichen" Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft, die gleichermaßen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung als auch des Methodenwechsels relevant ist. Außerdem legt die Verordnung die nähere Vorgehensweise für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels fest. BGBl II 2019/21, ausgegeben am 25. 1. 2019.