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Squashanlage, keine Grundstücksvermietung, keine Umsatzsteuerbefreiung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/115ÖStZ 2019, 74 Heft 3 v. 28.2.2019

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16

VwGH 29. 5. 2018, Ro 2016/15/0030

Zur Einstufung der Nutzung von Sportanlagen hat der EuGH im Urteil vom 18. 1. 2001, C-150/99 , Stockholm Lindöpark, - einen Golfplatz betreffend - ausgeführt, dass Dienstleistungen, die mit Sport und Körperertüchtigung zusammenhängen, möglichst als Gesamtheit zu würdigen sind.

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