UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 16
VwGH 29. 5. 2018, Ro 2016/15/0030
Zur Einstufung der Nutzung von Sportanlagen hat der EuGH im Urteil vom 18. 1. 2001, C-150/99 , Stockholm Lindöpark, - einen Golfplatz betreffend - ausgeführt, dass Dienstleistungen, die mit Sport und Körperertüchtigung zusammenhängen, möglichst als Gesamtheit zu würdigen sind.