Die Rechtsfragen, die sich in der Querschnittsmaterie E-Sport stellten, seien vielfältig. E-Sport stelle auch für die Finanzverwaltung juristisches Neuland dar, und E-Sport-Vereine seien aus steuerlicher Sicht oft noch "U-Boote". Finanzbehörden sei deren Existenz meist noch nicht bekannt, da die Vereinsbehörde das Bestehen eines Vereins nicht automatisch bei der Finanzbehörde anmelde. Fest stehe jedoch, dass die Finanz dem "Geld folge", sodass die steuerliche Prüfung von E-Sport-Vereinen nicht lang auf sich warten lassen werde. Aus diesem Grund wird im Beitrag erörtert, ob die Förderung und Verbreitung des E-Sports begünstigungswürdig iSd §§ 34 ff BAO sei.