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Fehlender Wiederaufnahmegrund kann nicht im Beschwerdeverfahren saniert werden (Schuster, SWK 31/2018, S. 1390)

Artikelrundschau November 2018(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/32ÖStZ 2019, 36 Heft 1 und 2 v. 12.2.2019

Wiederaufnahmen von Verfahren würden mitunter leichtfertig vorgenommen. Formelhafte Begründungen gingen auf den Einzelfall nicht ein. Die Gerichte erwiesen sich als Hüter der Rechtskraft und würden eine Rechtskraftdurchbrechung nur in wohlbegründeten Fällen zulassen.

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