Der VwGH habe entschieden, dass eine E-Mail vom Sachbearbeiter eines Zollamtes an den Sachbearbeiter des UFS betreffend ein anhängiges Nachsichtsverfahren die Einhebungsverjährung unterbricht. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, um das Institut der Einhebungsverjährung näher zu beleuchten.