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Ausgewählte Fragen zu § 232 Abs 3 BAO - zugleich ein Plädoyer für den Erörterungstermin (Kotschnigg, BFGjournal 7-8/2019, S. 314)

Artikelrundschau August 2019 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/681ÖStZ 2019, 510 Heft 19 v. 14.10.2019

Durch das AbgVRefG sei § 232 Abs 3 BAO angefügt worden. Diese Bestimmung werfe eine Reihe von Fragen auf, welche sich auch in einem jüngst abgeschlossenen Fall gestellt hätten. Der Autor beabsichtigt zu signalisieren, dass sich in Fällen des § 232 Abs 3 BAO auch Fragen stellen können, mit denen nicht unbedingt gerechnet werde.

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