Wie sich die Möglichkeit, steuerliche Bemessungsgrundlagen pauschaliert zu ermitteln, auf die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags im Finanzstrafrecht auswirke, sei noch wenig erforscht. Vogl spürt dieser Fragestellung nach.
Wie sich die Möglichkeit, steuerliche Bemessungsgrundlagen pauschaliert zu ermitteln, auf die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrags im Finanzstrafrecht auswirke, sei noch wenig erforscht. Vogl spürt dieser Fragestellung nach.