Der Ministerialentwurf zum Digitalsteuergesetz 2020 und zur Änderung des UStG wurde vom Kabinett Bierlein nicht mehr dem Parlament als Regierungsvorlage zur Behandlung vorgelegt. Das "freie Spiel der Kräfte" verhalf dem Steuerpaket jedoch mittels Initiativantrag als Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) den Eingang ins Parlament. Im September 2019 soll über den Antrag abgestimmt werden. Die Gesetzwerdung bleibt mangels Koalitionsvertrag spannend. Erwähnt sei, dass das EU-Meldepflichtgesetz nicht kommentiert wird.