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Der Entwurf des Finanz-Organisationsreformgesetzes - ein Überblick (Endfellner/Puchinger, FJ 3/2019, S. 165)

Artikelrundschau August 2019 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/671ÖStZ 2019, 509 Heft 19 v. 14.10.2019

Eine gravierende Änderung der aktuellen Aufgabenverteilung innerhalb der Abgabenbehörden sieht der Entwurf des Finanz-Organisationsreformgesetzes ("FORG") vor. Der vom Nationalrat im September zu beschließende Initiativantrag 985/A vom 3. 7. 2019 soll mit 1. 7. 2020 in Kraft treten und Zuständigkeiten neu verteilen. Geschaffen werden ein Finanzamt Österreich, ein Finanzamt für Großbetriebe, ein Zollamt Österreich sowie, ergänzend zum Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, ein Amt für Betrugsbekämpfung. Damit wären 40 Finanzämter und neun Zollämter zu jeweils einer Behörde vereinigt sowie neue Ämter mit speziellen Aufgaben geschaffen. Das AVOG 2010 mit seinen Zuständigkeitsregelungen der Abgabenverwaltung des Bundes wird obsolet und soll aufgehoben werden, die §§ 49-64 der BAO werden novelliert. Die BAO regelt in § 49 dann die Organisation der Bundesfinanzverwaltung mit einer Aufzählung der Abgabenbehörden des Bundes, nämlich dem BMF, den beiden Finanzämtern, dem Zollamt, dem Amt für Betrugsbekämpfung und dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.

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