Der Ministerialentwurf zum Steuerreformgesetz I 2019/2020 wurde vom Kabinett Bierlein nicht mehr dem Parlament als Regierungsvorlage zur Behandlung vorgelegt. Das "freie Spiel der Kräfte" verhalf dem Steuerreformvorhaben jedoch mittels Initiativantrag als Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) den Eingang ins Parlament. Im September soll über den Antrag abgestimmt werden. Die Gesetzwerdung bleibt mangels Koalitionsvertrag spannend.