Das mittels Initiativantrags eingebrachte Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; 984/A) normiere für beschränkt steuerpflichtige Personen zwei neue Pflichtveranlagungstatbestände. Ziel der geplanten Regelung sei, eine Gleichstellung zwischen unbeschränkt und beschränkt (lohn-)steuerpflichtigen Personen herzustellen. Die neue Bestimmung könne für Steuerausländer zu drastischen steuerlichen Konsequenzen führen.