EStG 1988: § 29 Z 2, § 30, § 30b und § 124b Z 15
VwGH 3. 4. 2019, Ra 2017/15/0098
Die mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/ 22, für private Grundstücksveräußerungen eingeführte Immobilienertragsteuer (§§ 30 und 30b EStG), nach der die Veräußerung von Grundstücken - im Gegensatz zur bisherigen Regelung der Spekulationseinkünfte - auch dann der Einkommensteuer unterworfen wird, wenn sie außerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung erfolgt, ist nach § 124b Z 15 EStG "erstmals für Veräußerungen nach dem 31. März 2012" anzuwenden. Wesentlich für den Veräußerungszeitpunkt ist der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes.