UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 19
VwGH 12. 6. 2019, Ra 2018/13/0055
Eine seitens eines Psychotherapeuten vorgenommene waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "Heilbehandlung" iSd Rechtsprechung des EuGH (vgl EuGH 20. 11. 2003, D’Ambrumenil und Dispute Resolution Services, C-307/01 , RN 61 und 64). Zu solchen Begutachtungen kommt es, wenn Personen, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen (§ 8 Abs 7 Waffengesetz 1996) oder später Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde nicht mehr verlässlich ist (§ 25 Abs 2 Waffengesetz 1996).