EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 16c, § 70 Abs 2, § 82, § 98 Abs 1 und § 99
VwGH 12. 6. 2019, Ro 2016/13/0005
Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit iSd § 98 Abs 1 Z 4 EStG erzielen, wird die Einkommensteuer im Wege des Lohnsteuerabzugs erhoben; es handelt sich somit lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. § 3 EStG befreit nach seinem Einleitungssatz die in dieser Bestimmung aufgezählten geldwerten Vermögenszugänge "von der Einkommensteuer". Die in § 3 EStG vorgesehenen Steuerbefreiungen gelten grundsätzlich für unbeschränkt und beschränkt StPfl (vgl zB Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, § 3 Tz 2, sowie Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, § 3 Tz 2).