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Kleinstunternehmerregelung auch für Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht anwendbar (Steiger, taxlex 7-8/2019, S. 223)

Artikelrundschau Juli 2019 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/655ÖStZ 2019, 482 Heft 18 v. 7.10.2019

Mit der 23. GSVG-Novelle (1. 1. 1999) sei die Regelung betreffend Kleinstunternehmer (in der Folge: KU-Regelung) in Anlehnung an die geringfügig Beschäftigten im ASVG in § 4 Abs 1 Z 7 GSVG geschaffen worden. Mit der zu beantragenden Ausnahme könnten Gewerbetreibende, die nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG, bzw Freiberufler, die nach § 2 Abs 2 FSVG versichert sind, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Ausnahme von der KV und PV nach dem GSVG bzw PV nach dem FSVG stellen.

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