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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Tausch - gemeiner Wert, Teilwert, subjektiver Wert? (Spilker, RdW 2019/331, 411)

Artikelrundschau Juni 2019Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/555ÖStZ 2019, 424 Heft 15 und 16 v. 23.8.2019

Zur Bemessungsgrundlage beim Tausch wird in der USt regelmäßig nach dem Bewertungsgesetz auf den gemeinen Wert verwiesen. Müsste es aber - gerade nach dem BewG - zumindest für den betrieblich tätigen Unternehmer nicht der Teilwert sein? Und wie verhält sich der gemeine Wert für den Tausch zum subjektiven Wert, den der EuGH für maßgeblich hält?

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