Die Frage des Rechts auf Steuerbefreiung bzw Vorsteuerabzug bei betrügerischen Praktiken in der Unternehmerkette hat sich zu einem Dauerbrenner in der Judikatur des EuGH entwickelt. Dennoch hat es bis Februar dieses Jahres gedauert, bis sich der EuGH explizit zu den Voraussetzungen in Fällen eines nicht unmittelbar dem fraglichen Umsatz vorangegangenen oder folgenden Umsatzsteuerbetrugs geäußert hat. Der Beitrag fasst die wesentlichen Aussagen des EuGH in der Rs Vetsch Int. Transporte zusammen und beleuchtet mögliche Implikationen für die Praxis.