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Immobilienertragsteuer, Hauptwohnsitzbefreiung, Mittelpunkt der Lebensinteressen

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2019/509ÖStZ 2019, 378 Heft 14 v. 31.7.2019

EStG 1988: § 30 Abs 2 Z 1 lit a

VwGH 27. 2. 2019, Ra 2018/15/0111

Private Grundstücksveräußerungen sind nach der Hauptwohnsitzbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG von der Besteuerung ua ausgenommen, wenn die veräußerte Wohnung "für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz" gedient hat.

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