Im Beitrag wird die Frage erörtert, ob die Umsätze aus Geschenkkörben nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung mit lediglich einem Umsatzsteuersatz zu besteuern seien oder ob es zu einer Besteuerung der einzelnen Warenlieferungen mit den auf diese Gegenstände entfallenden Steuersätzen komme.

