Der EuGH hat sich in einem Vertragsverletzungsverfahren mit der Sonderregelung für Reiseleistungen im dUStG beschäftigt. Das Urteil sei auch für das ö Recht von Relevanz, weil die entsprechenden Bestimmungen nahezu wortident seien. Mayr beleuchtet neben dem Urteil des EuGH die aktuelle ö Rechtslage im Hinblick auf die unionsrechtlichen Vorgaben und gibt einen Ausblick auf die mit Mai 2019 in Kraft tretenden Änderungen.